P&S-Werbepartner (kurz: WP) Bedingungen:
- Die NOVA-Group GmbH produziert das Getränk NOVA™ in der so genannten Sleek Can zu 0,33 Liter.
- Vermarktet wird dieses Produkt unter anderem von der Firma Preiml & Schrammel Marketing OG (kurz: P&S) im eigenen Namen auf eigene Rechnung direkt an Endverbraucher. Der Vertrieb an Wiederverkäufer bedarf einer separaten Vereinbarung/Regelung.
- Der WP präsentiert das Getränk NOVA™ an potentielle Endverbraucher und leitet Bestellungen von diesen direkt an die P&S weiter.
- Pro natürlicher oder juristischer Person darf nur ein Account angelegt werden. Doppelaccounts werden bei einer Überprüfung gelöscht. Die P&S ist berechtigt beide Accounts zu löschen und sämtliche Ansprüche gehen verloren.
- Für diese Vermittlungstätigkeit erhält der WP von der P&S eine im Provisionssystem definierte Provision.
- Der WP ist weder weisungsgebunden noch Auftragnehmer der P&S Marketing OG. Es ist ihm ausdrücklich untersagt, im Geschäftsverkehr den Eindruck zu erwecken, für die P&S tätig zu sein und von ihr abhängig oder weisungsgebunden zu sein.
- Der WP ist gesetzlich gehalten, sich bei den in dem Land seines Wohn- bzw. Firmensitzes zuständigen Stellen als WP umgehend zu erkennen zu geben. Dazu können u.a. zählen: örtliche Gewerbeämter, Finanzämter, Kranken- und Sozialversicherungsträger, Arbeitsämter, Handelskammern. Berufsgenossenschaften sowie ggf. noch weitere Institutionen. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
- Der WP kümmert sich selbst um die zur selbstständigen Ausübung seines Gewerbes notwendigen behördlichen Genehmigungen und um die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben. Der WP hat bei MwSt.-Auszahlung den Nachweis einer Gewerbeanmeldung zu führen sowie seine Umsatzidentifikationsnummer der P&S bekannt zu geben.
- Der WP ist gehalten, nur solche Aussagen über das Getränk NOVA™ zu tätigen, die mit den offiziellen Unterlagen übereinstimmen.
- Der WP ist verpflichtet, als Verkaufshilfen wie Preislisten, Präsentationshilfsmittel, Prospekte, Kataloge usw. nur solche der P&S bzw. NOVA Group GmbH im Original zu verwenden. Die Verwendung nicht genehmigter Verkaufsunterlagen berechtigt die P&S zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
- Veröffentlichungen bzw. Inserate mit Ablichtungen von Produkten der NOVA Group GmbH und die Benutzung der eingetragenen Marke NOVA™ und dem Firmenlogo bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die NOVA Group GmbH.
- Vermittelt der WP andere WP, so erhält er für deren Einarbeitung, Schulung und Betreuung, gemäß dem Provisionssystem der P&S eine leistungsbezogene Provision.
- Persönliche Daten des WP unterliegen dem Datenschutz und dienen nur zum internen Zweck.
- Das Provisionssystem der P&S ist Bestandteil der Vereinbarung.
- Ein Verstoß gegen die vorgenannten Bedingungen berechtigt die P&S zur fristlosen Kündigung des Vertrages mit dem WP.
- Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der schriftlichen Bestätigung per E-Mail durch die P&S an den WP und wird auf ein Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich nicht, wenn der im Provisionssystem definierte Umsatz nicht erreicht wird. Der Anspruch auf Ausgleichszahlungen ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchsetzbar werden, so bleiben alle übrigen Vereinbarungen wirksam. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine andere treten, die dem Sinn dieses Vertrages am nächsten entspricht.
- Die AGB's basieren auf österreichischem Recht. Nur dieses Recht ist anwendbar und gilt für alle WP's, egal in welchem Land diese ansässig sind.
- Die P&S ist berechtigt, diese AGBs jederzeit zu ändern.
- Die Inhalte der von P&S bereitgestellten Webseite werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte.
- Die AGB's dürfen jederzeit von der P&S geändert werden. Alle Werbepartner werden bei Änderungen benachrichtigt. Einsprüche können binnen 4 Wochen ab dem Erhalt der Information der Änderung geltend gemacht werden.
- Gerichtsstand ist Klagenfurt - Landesgericht, Österreich.
- Der festgesetzte Mindestverkaufspreis liegt bei 1,99 € und darf nicht unterschritten werden.
- Die P&S weist alle Werbepartner darauf hin, dass der massenhaft unaufgeforderte Versand von elektronischen Nachrichten als SPAM geahndet wird. SPAM-Nachrichten können strafrechtlich verfolgt werden.
- Verdienste aus einer Werbepartnerschaft sind im Falle des Todes nach der gesetzlichen Erbfolge vererbbar.
P&S-Werbepartner (kurz: WP) Provisionssystem:
- Das Getränk NOVA™ wird von der P&S direkt an Endkonsumenten per Vorauskasse, bar, Kreditkarte oder per PayPal abgerechnet. WP erhalten für ihre Vermittlungstätigkeit eine Provision. NOVA™ wird ausschließlich in 24er Packungen abgegeben. Die P&S ist berechtigt, Preise der jeweiligen Marktsituation jederzeit anzupassen.
- Die Werbepartnerschaft setzt die Rücksendung des vorliegenden Antrags an die P&S per Fax oder per E-Mail voraus, oder eine Online-Registrierung auf einer personalisierten Webseite der P&S. Der WP erhält nach der Registrierung sein Backoffice Passwort, sowie seine persönlichen Identifikationsnummer (PID) per E-Mail zugesandt. Mit dem ersten Erwerb von 24 Dosen NOVA™ beginnt die Werbepartnerschaft für ein Jahr. Sollte es länger als ein Jahr nicht zu einer Folgebestellung gekommen sein, so erlischt die Vertriebspartnerschaft automatisch und sämtliche Provisionsansprüche auf Bestellungen die ab dem Tag des Erlischens der Partnerschaft getätigt werden gehen verloren.
- Werbepartner erhalten für jede persönlich vermittelte Bestellung von Endverbrauchern eine Provision von € 2,40 pro verkaufter und bezahlter 24er Packung NOVA™. Sollten Werbepartner als Sponsor weitere Werbepartner anwerben, so erhalten sie auch für deren getätigte Vermittlungen im MLM € 2,40 pro verkaufter und bezahlter 24er Packung NOVA™. Dieses Provisionssystem umfasst insgesamt 7 Ebenen.
- Auszahlungen erfolgen ab einem Provisions-Guthaben von € 10,- und werden zum 15ten des Folgemonats an den WP angewiesen.
- Für Wiederverkäufer gelten Sonderregelungen. Wiederverkäufer werden im Provisionssystem nicht erfasst.
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